In der DDR war die Deutsche Post (DP) nach einem am 03. April 1959 verabschiedeten Gesetz eine staatliche Einrichtung mit dem alleinigen Recht zur Nachrichtenbeförderung, Nachrichtenübermittlung, sowie dem Vertrieb von Presseerzeugnissen (PZV).
Üblicherweise waren die Fahrzeuge ebenso gelb wie die westdeutschen Postfahrzeuge oder grau wie die des Fernmeldedienstes. Die Ausnahme bildeten die Fahrzeuge der Studiotechnik Rundfunk/Fernsehen, ihre Lackierung war Dunkelblau.
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